Inhaltsbereich

Die Genossenschaft -

gemeinsame Entscheidungen, gemeinsame Verantwortung

 

Zurzeit gibt es in Deutschland fast 8000 Genossenschaften, vor allem landwirtschaftliche Betriebe und Wohnungsgenossenschaften. Aber auch für Unternehmen anderer Bereiche ist die Rechtsform "Genossenschaft" interessant. Allein 2004 wurden über 100 neue Genossenschaften in Deutschland gegründet.

Der Grundgedanke der Genossenschaft - gemeinsam entscheiden, gemeinsam verantworten - steht für die solidarischen Werte, auf die eine Genossenschaft aufbaut.

Jedes Mitglied ist somit ein Teil der Genossenschaft. Das bedeutet für Sie: Als Mitglied unserer Genossenschaft sind Sie nicht nur Mieter, denn Sie nutzen genossenschaftliches Eigentum, das allen Mitgliedern gehört, also auch Ihnen.

Genossenschaftsmitglied werden Sie, wenn Sie einen Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft stellen und der Vorstand diesen bestätigt. Jedes Mitglied muss bei Aufnahme eine Mitgliedseinlage (Geschäftsanteile) einzahlen. Die Höhe dieser Einlage richtet sich bei unserer Genossenschaft nach der Wohnungsgröße. Die Zahlung auf den ersten Geschäftsanteil in Höhe von 150,00 Euro ist sofort fällig. Der Vorstand kann auf Antrag die Zahlung auf die weiteren Geschäftsanteile in Raten zulassen.

 

Wie hoch die Anteile sind, sehen Sie hier unter Genossenschaftsanteile.

 

 

Die Organe der Genossenschaft


Die Genossenschaft hat als Organe

den Vorstand

den Aufsichtsrat

die Vertreterversammlung

 

 

Der Vorstand


Der Vorstand besteht aus 2 Personen, welche Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Sie werden vom Aufsichtsrat bestellt.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und hat nur solche Beschränkungen zu beachten, welche Gesetz und Satzung festlegen.

Dem Vorstand gehören die Mitglieder

Frau Kerstin Döhring und

Herr Dirk Neumann an.

 

 

Der Aufsichtsrat

 

Der Aufsichtsrat setzt sich in unserer Genossenschaft aus 9 Personen zusammen. Er fördert und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates ergeben sich durch Gesetz sowie durch die Satzung der Genossenschaft. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat arbeitet in verschiedenen Ausschüssen.

Gegenwärtig setzt sich der Aufsichtsrat aus folgenden Personen zusammen: 

 1.

 Herr Dr. Michael Strich

 Vorsitzender des Aufsichtsrates

 2.

 Herr Prof. Dr. Roland Eberhardt

 stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender Kommission Finanzen

 3.

 Herr Bernd Heinrich

 Schriftführer

 4.

 Herr Horst Jung

 stellvertretender Schriftführer

 5.

 Herr Ronald Flehmig

 Vorsitzender Kommission Bau- und Mitgliederwesen

 6.

 Frau Gabriele Neugebauer 

 Mitglied

 7.

 Herr Bernd Heinke

 Mitglied

 8.

 Herr Dr. Heinz Ronneberg

 Mitglied

 9.

 Herr Volker Schneider

 Mitglied

 Als Ehrenmitglied wurde Herr Harald Kühne in den Aufsichtsrat gewählt.

 

 

Die Vertreterversammlung

 

Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 Mitgliedern, welche aus den Reihen aller Mitglieder der Genossenschaft gewählt werden. Sie dürfen weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören.

Der Vertreterversammlung obliegt u. a. die Beschlussfassung über den Lagebericht des Vorstandes, den Bericht des Aufsichtsrates und den Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Satzungsänderungen sowie die Umwandlung der Genossenschaft oder den Wechsel der Rechtsform.

Die derzeitigen Mitgliedervertreter finden Sie hier.

 

zum Seitenanfang
Impressum:

Hallesche Wohnungsgenossenschaft "Freiheit" eG - Ihr Vermieter von attraktiven Wohnungen in Halle / Saale
für Senioren, Familien, Singles und Paare und für Studenten und Azubis.

 Home | Kontakt | Impressum | FREIRAUM - die Marke für junges Wohnen in Halle