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Havarie - Rufnummern
Wer ist im Fall einer Havarie zu benachrichtigen?
Innerhalb der Geschäftszeiten (wochentags von 07:00 - 19:00 Uhr) ist grundsätzlich der zuständige Gebäudeverwalter zu informieren. Ist dieser nicht erreichbar, ist jeder Mitarbeiter der Genossenschaft befugt und in der Lage, Ihre Meldung aufzunehmen und eine Fachfirma mit der Havariebeseitigung zu beauftragen.
* Innerhalb der Geschäftszeit 0345 7754-0 anrufen und Havarie melden!
Außerhalb der Geschäftszeiten haben wir für die Absicherung des Havariedienstes eine Vereinbarung mit der Firma b.i.g. geschlossen. Die Mitarbeiter dort verfügen über Unterlagen der einzelnen Zuständigkeitsbereiche und sind somit sofort in der Lage, die entsprechenden Firmen zu informieren bzw. die Arbeiten selbst zu realisieren.
* Außerhalb der Geschäftszeiten 0345 5676281 anrufen.
Der Der Notdienst der Firma b.i.g. leitet alle erforderlichen Maßnahmen umgehend ein.
Beachten Sie bitte, dass z. B. tropfende Mischbatterien, eine laufende WC-Spülung, eine defekte Steckdose oder ein nicht eingestellter Türschließer keine Havarie darstellen und somit im Rahmen von "normalen" Reparaturen abgearbeitet werden.
Wird eine "normale" Reparatur über den Notdienst durch ein Mitglied/Mieter veranlasst, so können Notdienst- und Feierabendzuschläge dem Veranlassenden in Rechnung gestellt werden.
Folgende Firmen können Sie im Havariefall direkt benachrichtigen:
allgemeiner Notdienst/Havarieabschaltungen | |
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b.i.g. gebäudeservice gmbh | 0345 5676281 |
Fernwärmeausfall/Störungen an Stationen der EVH Gasgerüche, allgemeine Gasprobleme | |
Energieversorgung Halle | 0345 581-3000 |
Aufzüge | |
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