Wohnungssuche

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hallesche Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT eG ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu gestalten.
(Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt, Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wgfreiheit.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (Konformitätsstatus)

Die Website www.wgfreiheit.de wurde keinem Barrierefreiheitstest unterzogen, die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung. Diese Website sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:

  1. Einige PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei. Diese werden schrittweise überarbeitet.
    Die Verwendung der auf dieser Website bereitgestellten Formulare ist nicht obligatorisch. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen haben, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit unserem Serviceteam (Telefon: 0800 401140, E-Mail: info@wgfreiheit.de).
  2. Die logische Struktur der Überschriften wird u. a. aufgrund der verwendeten Struktur-Elemente nicht immer durchgängig eingehalten. Dies kann erst nach dem Relaunch der Webseite behoben werden.

Die Verwendung der Website www.wgfreiheit.de ist nicht obligatorisch, um die Dienstleistungen der Halleschen Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT eG in Anspruch zu nehmen oder sich über diese zu informieren. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit unserem Serviceteam (Tel. 0800 401140, E-Mail: info@wgfreiheit.de).

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.

Begründung und Hinweise

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Mit dem avisierten Relaunch der Website wird die Barrierefreiheit durchgängig verbessert.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von einem Monat (BGG LSA Paragraf 16b Absatz 4) ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Deutschland
Telefon: 03923 751-175
E-Mail: landesfachstelle@ukst.de

Überwachungsstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de  
Ombudsstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Feedback und Kontakt

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:

Jan Hoffmann
Mitarbeiter Marketing

Hallesche Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT eG
Freyburger Str. 3
06132 Halle (Saale)
Telefon: 0345 7754-0
E-Mail: jhoffmann@wgfreiheit.de

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