Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 Mitgliedern, welche aus den Reihen aller Mitglieder der Genossenschaft gewählt werden. Sie dürfen weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören.
Der Vertreterversammlung obliegt u. a. die Beschlussfassung über den Lagebericht des Vorstandes, den Bericht des Aufsichtsrates und den Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 GenG, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Satzungsänderungen sowie die Umwandlung der Genossenschaft oder den Wechsel der Rechtsform.
Die Namen und Anschriften der Vertreterinnen und Vertreter können Sie in der Geschäftsstelle in der Freyburger Str. 3 einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin (Tel.: 0345 7754-0, E-Mail: info@wgfreiheit.de).