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Vertreterwahl 2028

Alle fünf Jahre wird das höchste Gremium unserer Genossenschaft, die Vertreterversammlung, gewählt. 2028 findet die nächste Wahl statt.

Sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied unserer Genossenschaft?

Dann können Sie zur Vertreterwahl 2028 kandidieren. Es ist auch möglich, ein anderes Mitglied (die Nachbarin/den Nachbarn) vorzuschlagen, wenn die- bzw. derjenige mit der Kandidatur einverstanden ist. Das Vorschlagsrecht hat jedes Mitglied – unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft.
Spezielle Kenntnisse oder Qualifikationen sind für die Kandidatur nicht erforderlich.

Genossenschaft – wie funktioniert das?

Die Genossenschaft vereint neben ihren Mitgliedern drei Gremien und die Mitarbeiter/-innen. Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium. 
Die Vertreterinnen und Vertreter wählen den Aufsichtsrat. Dieser bestellt und berät den Vorstand, der die Geschäfte der Genossenschaft führt. Er beschäftigt die Mitarbeiter/-innen, die sich um die Mitglieder und die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes kümmern.

Welche Aufgaben hat die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Je nach Erfordernis kann der Vorsitzende des Aufsichtsrates darüber hinaus Außerordentliche Vertreterversammlungen einberufen, um z. B. Satzungsänderungen vorzuschlagen.
Die wichtigsten Zuständigkeiten der Vertreterversammlung sind die Wahl des Aufsichtsrates, die Beschlussfassung über den Lagebericht des Aufsichtsrates, den Bericht des Vorstandes sowie den Prüfbericht.
Die Vertreterversammlung beschließt zudem die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Gewinns und erteilt dem Aufsichtsrat und dem Vorstand Entlastung über das abgelaufene Geschäftsjahr.

Wie läuft die Vertreterwahl ab?

Die Vertreterwahl ist eine geheime Wahl und wird als Briefwahl durchgeführt. Persönliche Vorstellungen der Kandidat/-innen finden in der Regel nicht statt, die Namen erscheinen auf den Stimmzetteln.
Um sicherzustellen, dass alle Mitglieder durch Vertreter repräsentiert werden, die aus dem gleichen Wohnumfeld kommen, gibt es insgesamt acht Wahlbezirke:

  • Wahlbezirk 1        Südstadt I
  • Wahlbezirk 2        Südstadt II
  • Wahlbezirk 3        Silberhöhe
  • Wahlbezirk 4        Heide-Nord
  • Wahlbezirk 5        Trotha/Gaußstraße
  • Wahlbezirk 6        Innenstadt
  • Wahlbezirk 7        Ammendorf/Kanena
  • Wahlbezirk 8        Ruhende Mitglieder/Garagen

Welche Pflichten habe ich als Vertreter/-in?

Sie sollten an den (in der Regel) zwei Veranstaltungen im Jahr teilnehmen – der Informationsveranstaltung und der Vertreterversammlung.

WKE

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